Zu Hause bleiben –
sicher und behütet leben

Jeder Mensch braucht einmal Hilfe in seinem Leben. Wir geben Ihnen diese Hilfe, wenn Sie zu Hause schön wohnen bleiben möchten, aber aus bestimmten gesundheitlichen Gründen Pflege benötigen. Immer wieder sehen wir auch, dass wir Angehörigen immens weiterhelfen, indem wir die Last von den Schultern nehmen und so Platz für einen anderen entspannten Umgang miteinander schaffen. All das entspricht unserem übergeordneten Ziel: nah und für Sie da zu sein.

Zuhause

Kompetente Pflege

Kompetente Pflege –
der Job unserer ausgebildeten Kräfte

Wir nehmen unsere Aufgabe ernst. Das Leben nehmen wir aber gleichzeitig auch leicht, denn wir wissen – unsere gute Stimmung überträgt sich auf Sie, wenn wir Ihnen zu Hause im Alltag helfen dürfen. Wir leben von unserem sozialen Austausch, das macht uns Menschen alle aus. Wir kombinieren viel Herzblut für unsere Pflegearbeit mit starker Kompetenz und liebevollem Handeln.

Pflegemaßnahmen, von A bis Z

Als langjährig namhafte Institution und mit jedem einzelnen Teammitglied, das für sich unsere Werte verinnerlicht hat und eigenen Anspruch an die Arbeit mitbringt, stehen wir für Kompetenz. Die gute Qualität unserer täglich erledigten Aufgaben ist unerschütterlicher Bestandteil dessen, was wir leisten möchten. Menschlich gesehen kommt dazu noch unser Herzblut, das Tag für Tag mit einfließt.

Brauchen Sie kompetente Unterstützung bei der Körperpflege oder wünschen Sie sich eine ambulante Betreuung? Unsere Pflegedienstleitungen kommen für ein erstes Gespräch zu Ihnen nach Hause und beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung Sie für Ihre Lebensqualität in Anspruch nehmen möchten.

Kontakt

Diese Pflege-Dienstleistungen
bieten wir Ihnen an:

Beratung

Fragen über Fragen –
wie geht das, mit der Pflege zu Hause?

Wir wissen, dass Sie sicher einige Fragezeichen haben und möchten Ihnen die Antworten geben, die Ihnen jetzt weiterhelfen. Auf dieser Webseite finden Sie viele Informationen, die ein Gefühl für die Pflege geben können. Wenn Sie darüber hinaus etwas wissen möchten, scheuen Sie sich nicht, uns zu schreiben oder anzurufen. Unser sozialer Ansatz beginnt ab dem ersten Kontakt: Das gehört für uns dazu, denn es geht beim Thema Pflege um echtes Vertrauen, Verantwortung und ums gute Zuhören.

Beratung anfragen

Grundpflege (SGB XI)

Der Begriff der Grundpflege kann für Sie eine wichtige Rolle spielen, weshalb wir ihn Ihnen hier etwas näherbringen: Als Pflegebedürftige/r haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen können als Geldleistungen, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen geltend gemacht werden.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf

  • körperbezogene Pflegemaßnahme
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf
  • Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).

Als ambulanter Pflegedienst führen wir die Pflegemaßnahmen sowie die Betreuungsmaßnahmen gerne für Sie durch. Wir lassen Sie nicht allein und bringen Sicherheit und Freude ins Leben zurück. Für die Haushaltsführungshilfe wenden Sie sich bitte an die örtlichen hauswirtschaftlichen Dienste.

Kontakt

Sie haben noch keinen Pflegegrad und benötigen Hilfe?

Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Diese wird Ihren Wunsch an den medizinischen Dienst der Krankenkassen zur Überprüfung weiterleiten.

Sie haben bereits einen Pflegegrad –
wie geht es jetzt weiter?

Sie haben bereits einen Pflegegrad erhalten? Für den weiteren Weg beraten wir Sie gerne über unsere Unterstützungsmöglichkeiten. Brauchen Sie kompetente Unterstützung bei der Körperpflege oder wünschen Sie sich ambulante Betreuung? Unsere Pflegedienstleitungen kommen für ein erstes Gespräch zu Ihnen nach Hause und beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung Sie für Ihre Lebensqualität in Anspruch nehmen möchten. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse.

Pflegekasse

Überblick über die
Leistungen der Pflegekasse

Pflegesachleistungen pro Monat:

  • Pflegegrad 1: -
  • Pflegegrad 2: 761 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro

Entlastungsbetrag

Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.

Kontakt

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

In den Pflegegraden 2 bis 5 haben Sie als Pflegebedürftige/r Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro im Kalenderjahr. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson verhindert ist. Die Verhinderungspflege kann stundenweise in Anspruch genommen werden, was sich besonders für regelmäßige Betreuung eignet. Hierfür ist bloß ein formloser Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.
Zusätzlich können bis zu 807 Euro für Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Das Pflegegeld wird während der gesamten Verhinderungspflege von maximal 6 Wochen hälftig weitergezahlt.

Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)

In den Pflegegraden 2 bis 5 haben Sie als Pflegebedürftige/r Anspruch auf Kurzzeitpflege in Höhe von 1.774 Euro im Kalenderjahr. Voraussetzung hierfür ist der Besuch einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung. Zusätzlich darf ein nicht verbrauchter Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden. Hierdurch kann sich der Leistungsanspruch auf maximal 3.386 Euro erhöhen. Das Pflegegeld wird während der gesamten Kurzzeitpflege von max. 8 Wochen hälftig weitergezahlt.

Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V)

Sie sind gesetzlich krankenversichert (GKV)? Dann haben Sie Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Ziel dieses gesetzlich geregelten Anspruchs ist es, Ihnen den erhofften Erfolg von ärztlichen Behandlungen ermöglichen zu können, Krankenhausbehandlungen zu vermeiden oder zu verkürzen. Ist die häusliche Krankenpflege ein Bestandteil des Plans Ihres Arztes, der Ihre Krankheit behandelt, ist damit die Voraussetzung für den Anspruch erfüllt.

Die Grundlage, mit der wir dann im Weiteren in der Pflege arbeiten, ist eine offizielle Verordnung vom Arzt. Um den Ablauf noch einmal anschaulicher zu erklären, folgen hier die einzelnen Schritte:

  1. Ihr Arzt erstellt einen Behandlungsplan und eine offizielle Verordnung.
  2. Die Verordnung wird von Ihnen unterschrieben.
  3. Sie melden sich bei uns und geben uns Bescheid, ab wann Sie welche Leistungen benötigen.
  4. Wir prüfen, ob wir freie Kapazitäten haben, um schnell und gut helfen zu können.
  5. Wenn dies der Fall ist, füllen wir die zweite Seite der Verordnung aus und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
  6. Nach Erhalt der Genehmigung kann die Versorgung beginnen.

Beachten Sie bitte Folgendes:

Erstverordnungen sind nur 13 Tage gültig. Nach ca. 8 Tagen muss daher eine Folgeverordnung beim Arzt beantragt und abgeholt werden. Auch diese wird zur Genehmigung bei Ihrer Kasse eingereicht. Folgeverordnungen sind unterschiedlich lang gültig (abhängig von der Leistung) und müssen regelmäßig neu ausgestellt, abgeholt, bearbeitet und zur Genehmigung eingereicht werden. Diesen bürokratischen Vorgang nehmen wir Ihnen gerne ab.

Für diesen Service bieten wir Ihnen eine buchbare Pauschale in Höhe von 19,90 Euro pro Monat an. Darin enthalten ist auch das Rezept-Management, wenn Sie von uns Medikamente bekommen. Bei Fragen zu diesen organisatorischen Abläufen sind wir selbstverständlich mit offenem Ohr für Sie da.

Da sein – nah sein!

Bei Fragen kommen Sie jederzeit gerne
auf uns zu. Sprechen Sie uns einfach an.

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